Insolvenzbuchhaltung

 

Die insolvenzrechtliche Buchhaltung gehört im Regelinsolvenzverfahren zu den wichtigen Pflichten des Insolvenzverwalters, während im Eigenverwaltungsverfahren gem. § 281 InsO der Schuldner zur Rechnungslegung verpflichtet ist. Eine nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) erstellte Rechnungslegung ist in beiden Fällen unabdingbar und liefert einem unterschiedlichen Adressatenkreis (Insolvenzgericht, Gläubigerversammlung, etc.) wichtige Informationen zum Insolvenzverfahren. Sie ist zudem die wesentliche Grundlage für die Berechnung der Verwaltervergütung und damit von großer Bedeutung.

Wir verstehen die insolvenzrechtliche Buchhaltung in diesem Sinne und würden Sie gerne bei dieser komplexen Aufgabe unterstützen.

Mit individuellen Datenimport- und Cloudlösungen können wir Sie in allen Verfahrensgrößen unterstützen. In Kleinverfahren setzen wir auf effiziente Automatismen zur Verbuchung der monatlich gleichbleibenden Zahlungen.

Es besteht die Option, die Rechnungslegung auf unserem eigenen winsolvenz.p4 System durchzuführen. Das ist insbesondere für Schuldner im Eigenverwaltungsverfahren nach § 270 InsO für den Fall interessant, in dem der Sachwalter die Kassenführung nicht an sich nimmt und der Schuldner für die Rechnungslegung verantwortlich ist.

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